Leopoldina und DFG wollen neues Gentechnikrecht
In der Empfehlung heißt es, dass die Entscheidung „die Erforschung, die Entwicklung und den Anbau verbesserter Nutzpflanzen, die für eine produktive, Klima-angepasste und nachhaltigere Landwirtschaft dringend erforderlich sind“ erschwert. Die Einstufung als „genetisch veränderte Organismen“ berücksichtige nicht, welche Art der genetischen Veränderung vorliege, so die Erklärung der Leopoldina und der DFG.