Leopoldina und DFG wollen neues Gentechnikrecht

05/12/2019

Die Wissenschaftsakademien und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) haben gestern eine Empfehlung zu der im Juli 2018 vom Europäischen Gerichtshof getroffenen Entscheidung zur Genomeditierung veröffentlicht.

In der Empfehlung heißt es, dass die Entscheidung „die Erforschung, die Entwicklung und den Anbau verbesserter Nutzpflanzen, die für eine produktive, Klima-angepasste und nachhaltigere Landwirtschaft dringend erforderlich sind“ erschwert. Die Einstufung als „genetisch veränderte Organismen“ berücksichtige nicht, welche Art der genetischen Veränderung vorliege, so die Erklärung der Leopoldina und der DFG.